Meine Schwerpunkte sind …

Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, welche durch Ehe, Lebenspartnerschaft und Verwandtschaft miteinander verbunden sind oder bei denen eine Vormundschaft oder rechtliche Betreuung vorliegt. Ich vertrete Sie hierbei als Fachanwältin sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

Meine anwaltliche Tätigkeit umfasst hierbei unter anderem:

Prüfung von Eheverträgen sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Betreuung von Ehescheidungsverfahren

Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen aus den Bereichen Kindes- und Ehegattenunterhalt, Güterrecht, Hausrat und Versorgungsausgleich

Vertretung bei rechtlichen Problemen im Rahmen der elterlichen Sorge und des Umgangs

Mietrecht- und Wohnungseigentumsrecht

Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Vermieter und Mieter einer Wohnung oder eines gewerblich genutzten Objekts. Ebenso befasst es sich mit den rechtlichen Beziehungen der Wohnungseigentümer untereinander oder der Eigentümergemeinschaft insgesamt.
Zu dem Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts gehören weiterhin Fragestellungen und rechtliche Probleme des Pacht-, Makler- und Nachbarrechts.

Als Fachanwältin vertrete ich Sie unter anderem in den folgenden Bereichen:
 
Erstellung und Prüfung von Mietverträgen und Untermietverträgen

Durchführung von Räumungsverfahren, Abwehr unberechtigter Kündigungen

Prüfung von Nebenkostenabrechnungen

Durchsetzung von Ansprüchen bei Mängeln der Mietsache sowie bzgl. der Mietkaution

Durchführung von Beschlussanfechtungsverfahren

Vertretung in Verfahren über den Entzug von Wohnungseigentum

Beratung und Prüfung von Fragen ordnungsgemäßer Verwaltung, Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Hausgeld